Mitgefühl zeigen
Das Kondolieren im Trauerfall fällt vielen Menschen schwer. Sie hadern mit der passenden Wahl der Worte und möchten nichts falsch machen.
Zögern Sie nicht zu lange mit der Kondolenz. Ein persönlicher, handgeschriebener Brief oder eine Karte mit ehrlichen Worten, die von Herzen kommen, ist immer richtig und der Empfänger wird die persönliche Geste zu schätzen wissen. Sie können auch ein besonders ausgesuchtes Zitat anbringen, das Ihre Gefühle widerspiegelt. Vermeiden Sie leere Floskeln, denn gerade jetzt sind Trauernde sehr verletzlich und fühlen sich schnell missverstanden. Vielleicht erinnern Sie sich an eine herausragende Eigenschaft des Verstorbenen oder an eine bestimmte Situation? In jedem Fall wird Ihre Nachricht von den Hinterbliebenen wahrgenommen. Sie sorgen damit für tröstliche Augenblicke.
Trauer annehmen
Jeder Mensch verarbeitet die eigenen Trauergefühle auf seine Art und Weise. Dabei stößt man oft an seine Grenzen. Gespräche mit vertrauten Menschen sind sicherlich hilfreich. Wenn die Trauer jedoch über einen längeren Zeitraum das eigene Leben so stark beeinflusst, dass der Alltag nicht mehr bewältigt werden kann oder sich sogar körperliche Beeinträchtigungen einstellen, ist es ratsam, sich Hilfe über ausgebildete Trauerbegleiter oder Therapeuten zu suchen.
Heutzutage ist es längst kein Tabu mehr, mittels professioneller Hilfe für die eigene psychische Gesundheit, Stabilität und Balance zu sorgen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Trauerhilfe und -begleitung. Sprechen Sie uns gerne an – wir vermitteln professionelle Kontakte.
Die Themen Abschied, Trauer und Tod sollten vor Kindern nicht tabuisiert werden. Sie gehören zur Familie. Im Trauerfall sind auch sie vom Verlust betroffen. Wichtig ist, dass Sie ihnen keine falschen Bilder vermitteln. Junge Menschen können verstehen, dass das Leben vergänglich ist. Kindertrauer kann sich unterschiedlich äußern, z. B. durch Wut oder auch durch Rückzug.
Es ist hilfreich und tröstlich, Kinder in die Zeremonie der Verabschiedung zu integrieren. Sie können ihnen die Bedeutung des Friedhofs und des Grabes erklären. Entwickeln Sie gemeinsam Ideen für den Abschied. Manche Kinder möchten vielleicht ein Bild malen oder ein Lied singen, um ihre Gefühle auszudrücken. Gemeinsame Rituale können bei der Trauerbewältigung helfen: Zeigen Sie sich in der schwierigen Zeit jetzt besonders aufmerksam, denn Kinder sind trostbedürftig und gegenseitiger Trost wird der ganzen Familie guttun.
Um mögliche finanzielle Engpässe im Trauerfall zu vermeiden, sind die rechtzeitigen Beantragungen der Witwen-/Witwerrente sowie die der Waisenrente empfehlenswert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und beantragen die Rente für das Sterbevierteljahr (dieses umfasst die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen).
Für die persönliche und ausführliche Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind wie folgt:
Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie beanspruchen können, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.
Folgende Dokumente werden benötigt:
Eichendorffstraße 4−6
67346 Speyer
Kostenloses Servicetelefon: 0800-1000 4816
E-Mail: service@drv-rlp.de
Internet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Home/home_node.html
Weitere Informationen finden Sie auch hier: www.deutsche-rentenversicherung.de
Für Kinder, die ein oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erledigung der Formalitäten.