Darum Bestattungsvorsorge

Die letzten Wünsche sicher geregelt

Die Bestattungsvorsorge ist eine verbindliche Vereinbarung, die gewährleistet, dass Ihre Wünsche für Ihre eigene Beerdigung und die Gestaltung der Trauerfeier später detailgetreu umgesetzt werden. Sie können alle Einzelheiten hierin festhalten. Dazu gehören, neben der Finanzierung der eigenen Beerdigungskosten zu Lebzeiten vorab, die nachfolgenden Punkte:

  • Die Bestattungsart
  • Der Sarg und die Urne
  • Der Friedhof
  • Die Grabanlage und die Grabpflege
  • Die Abläufe der Trauerfeier
  • Weitere persönliche Wünsche

Fürsorge für die Angehörigen

Durch Ihre Verfügungen erfahren Ihre Hinterbliebenen im Sterbefall später eine weitreichende Entlastung – auch in finanzieller Hinsicht. Eventuelle Unstimmigkeiten, die die Trauer außerdem belasten können, werden auf diese Weise vermieden. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit Änderungen wünschen, können wir diese innerhalb der Vereinbarungen jederzeit anpassen.

Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung mit uns – diese ist kostenlos und unverbindlich.

Finanzielle Entlastung

Beerdigungskosten vorab festlegen

Die Kosten für eine Bestattung richten sich immer nach dem Auftrag, der viele individuelle Leistungen enthält. Dazu gehören nicht nur der Aufwand unseres Hauses: Hinzu kommen die Dienstleistungen weiterer Partner, wie z. B. Floristen und Steinmetze, sowie Gebühren für Beurkundungen bei Ämtern und Friedhofsgebühren. Wir von Bestattungen Geis halten selbstverständlich alle Kosten, die im Sterbefall entstehen können, immer transparent.

Hinterbliebene finanziell entlasten

Mit der Einlage auf ein Treuhandkonto oder dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Lieben im Todesfall. Gerne beraten wir Sie zu diesen Möglichkeiten.

Eine sichere Anlage Ihrer eigenen Bestattungskosten gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Vorstellungen später wunschgemäß umgesetzt werden können.

Patientenverfügung & Organspende

Um die Angehörigen im schweren Krankheits- sowie auch im Todesfall zu entlasten, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die empfehlenswert sind. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Organspendeausweis: Bleiben Sie selbstbestimmt und halten Sie Ihre Wünsche möglichst rechtzeitig fest. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder dem Arzt Ihres Vertrauens kann Unklarheiten vermeiden.

Bei allgemeinen Downloads und Vorlagen ist es oft sinnvoll, diese durch eigene Ausführungen zu ergänzen. Halten Sie Ihre Wünsche möglichst eindeutig und konkret fest, um später mögliche Interpretationen zu vermeiden.

Patientenverfügung:

Sollte ein Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, eigene Wünsche mündlich zu äußern, ist die Patientenverfügung eine große Hilfe und Entlastung.

Das Dokument enthält Verfügungen, ob und welche medizinischen Behandlungen im Krankheitsfall eingeleitet werden sollen. Darüber hinaus kann auch eine Vertrauensperson festgehalten werden, die im Sinne des Patienten entscheidet. Die Ärzte sind an diese Weisungen gebunden und müssen die Patientenverfügung berücksichtigen.

Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren (mit Datum und Unterschrift) und die Angehörigen über den Ort der Aufbewahrung zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de

Organspende:

Mit der Organ- und Gewebespende kann Patienten geholfen werden, die lebensbedrohlich erkrankt sind. Jeder Spender hat die Möglichkeit, darüber zu verfügen, welche Organe er in seinem Todesfall spenden möchte, oder ob er eine Spende generell ablehnt.

Die Organ- und die Gewebespende können das Leben und die Lebensqualität eines anderen Menschen entscheidend verbessern oder verlängern. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Freunden darüber.

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie viele weitere Informationen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können. Hier gibt es auch die Möglichkeit für den kostenlosen Download eines Organspendeausweises.

www.organspende-info.de

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontakt-aufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienst-leistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungs-möglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Nachlass & Testament

Die gesetzliche Erbfolge

Die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa, um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Das Testament

Wenn der Erblasser später sein Vermögen nach seinen persönlichen Vorstellungen vererben möchte, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Das Testament ist eine selbstbestimmte Verfügung für die Regelung des eigenen Nachlasses.

Für die Rechtsgültigkeit des Testaments muss beachtet werden:

  • Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
  • Der Verfasser muss das Testament eigenhändig und handschriftlich niederlegen.
  • Das Dokument muss vom Erblasser mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden sowie den Ort und das Datum enthalten.

Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Wir empfehlen die Aufbewahrung an einem sicheren Ort, den nur Ihre engsten Angehörigen kennen bzw. Ihr Notar.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Testament sowie Vorlagen zum Download. www.bmj.de